KI und Urheberrecht: Wer ist eigentlich der Urheber?

Für den Club Tirol Business Club in Wien gingen wir gemeinsam mit Binder Grösswang Rechtsanwälte dieser Frage nach

Gibt es eigentlich nicht schon genug Veranstaltungen zum Thema KI? Diese Frage können wir ganz klar mit Nein beantworten. Denn die Technologie erlebt zwar seit dem Launch von ChatGPT einen Boom, steht aber gerade in Bezug auf rechtliche Aspekte immer noch am Anfang ihrer Entwicklung. Dies wurde einmal mehr in der Veranstaltung zum Thema „KI und Urheberrecht“ deutlich, den wir für den Club Tirol Business Club in Wien organisierten.

Bei ChatGPT handelt es sich um nicht mehr und nicht weniger als einen Chatbot, mit dem Nutzer über textbasierte Nachrichten und Bilder ähnlich wie mit einem Menschen kommunizieren können. Grundlage bildet ein Large Language Model, ein Sprachmodell, das mit einer Vielzahl von Textdokumenten trainiert wurde. Seit das Softwareunternehmen Open AI dieses Tool im Herbst 2022 erstmals vorstellte, hält es Einzug in unseren Alltag und ist aus dem (Berufs)leben nicht mehr wegzudenken.

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Denn wer hat der KI aka ChatGPT noch keine Frage gestellt, mit ihr Texte optimiert und Bilder generiert? Man muss kein Spezialist sein, um diesem „Wunderding“ mittels Prompt – Anweisung, Aufforderung, gern auch als höfliche Bitte formuliert – in Sekundenschnelle Antworten und Ergebnisse zu entlocken. Ob die tatsächlich korrekt sind, steht auf einem anderen Blatt Papier. Oft genug sind sie es nicht und wir tun gut daran, Texte und Antworten, die die KI ausspuckt, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

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Sorgfalt im Umgang ist geboten

Ebenso empfiehlt es sich, bei der Nutzung von KI auch stets einen Blick auf das Urheberrecht zu haben. Denn so, wie wir schon bisher Texte, Bilder, Musikstücke usw. nicht einfach bedenkenlos nutzen und vervielfältigen durften, gilt es auch beim Umgang mit KI Sorgfalt walten zu lassen. Eindrucksvoll zeigten dies die auf Geistiges Eigentum, Informationstechnologie sowie Digital Law spezialisierten Rechtsanwälte Michael Horak und Ivo Rungg bei ihrem Vortrag für den Club Tirol Businessclub in Wien auf. Unterstützt wurden sie dabei von der Münchner Rechtsreferendarin Ricarda Wollweber. Dabei wurde eines klar: Nicht nur die Urheberschaft von KI-generierten Werken ist umstritten. Bereits das Training von KI-Systemen mit urheberrechtlich geschützten Daten kann zum Stolperstein werden.

Die wichtigsten Learnings:

  • Beim KI-Training ist es empfehlenswert, die Rechte an den Trainingsdaten sicherzustellen.
  • Bei KI-Erzeugnissen gilt es, urheberrechtliche Schranken, z.B. bei Fotos, zu beachten.
  • Um die eigenen Urheberrechte abzusichern, sollten die einzelnen Arbeitsschritte zum Nachweis der Eigenleistung genau dokumentiert werden.
  • Last but not least: Finger weg von der Eingabe vertraulicher Daten in ChatGPT & Co.

 Anhand der gezeigten Beispiele wurde deutlich, dass auch die Rechtsprechung vor einer neuen Herausforderung steht. Eines steht aber laut den Expert:innen fest: Urheber kann rechtlich immer nur ein Mensch sein. Das gilt auch bei KI-generierten Inhalten, denn entscheidend ist der menschliche Beitrag. Allein ein einfacher Prompt oder das Hochladen eines Bildes in ein System reicht in der Regel nicht aus, um als Urheber anerkannt zu werden.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Nachbericht für den Club Tirol und in der Presseaussendung von Binder Grösswang 

Unsere Leistungen für dieses Event:

  • Organisation & Koordination
  • Ideenfindung
  • Initiieren der Kooperation
  • Abstimmung mit den Expert:innen
  • Einladungstext
  • Betreuung vor Ort
  • Moderation
  • Nachbericht

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