Was versteht man eigentlich unter Sicherheit?

Eine Tour d´horizon von Krisen-PR über soziale Absicherung bis zu Cybersecurity

In der Kommunikation gibt es den Begriff der Krisen-PR. Der Terminus technicus bezeichnet die Öffentlichkeitsarbeit im Kontext von Krisenmanagement. Ziel ist es, im Falle einer außergewöhnlichen Situation den üblichen Handlungsspielraum zu behalten oder möglichst rasch wieder zurückzugewinnen. Dazu werden in „guten Zeiten“ Krisenszenarien und Krisenpläne erarbeitet, um sie in „schlechten Zeiten“ umgehend zur Verfügung zu haben und danach handeln zu können.

Ob militärische Einrichtungen, kritische Infrastruktur oder Industriebetriebe – sie alle tun gut daran, Krisenpläne in der Schublade zu haben. Diese betreffen freilich nicht nur, aber eben auch die Kommunikation. Denn so wie eine Nation im Falle einer Fußball-EM oder -WM genauso viele professionelle Trainer wie erwachsene Einwohner hat, so haben eine Institution oder ein Unternehmen im Falle einer Krise in etwa gleich viele PressesprecherInnen wie Mitarbeitende.

Prävention

Es gilt also, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit das Primat des Handelns bzw. in dem Fall des Kommunizierens weitestgehend in den Händen jener Profis bleibt, denen auch in normalen Zeiten die Verantwortung dafür obliegt. Krisen-PR ist also vorwiegend Prävention im Sinne einer Risikominimierung für den Ernstfall.

Risikominimierung

Risikominimierung ist auch ein Leitmotiv, das sich in den verschiedenen Definitionen des Begriffes „Sicherheit“ häufig wiederfindet.

Wikipedia schreibt: „Sicherheit bezeichnet allgemein den Zustand, der für Individuen, Gemeinschaften sowie andere Lebewesen, Objekte und Systeme frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird.“

Im Wertelexikon der ValuesAcademy.de lese ich: Sicherheit ist ein Zustand, der frei von Risiken und Gefahren ist, welcher sich auf Individuen, reelle und abstrakte Objekte sowie auf Systeme bezieht.

Weiters wird ausgeführt, dass innerhalb komplexer Situationen und Systeme Risiken nicht völlig auszuschließen sind. Zum einen seien Beeinträchtigungen von vielen Faktoren abhängig. Zum anderen würden diese Faktoren je nach Wertesystem subjektiv und unterschiedlich beurteilt.

100% Sicherheit gibt es nicht

Im Klartext heißt das: Es gibt im Leben keine 100%ige Sicherheit. Auch wenn wir uns dies vielleicht wünschen und/oder uns das von verschiedenen Seiten – z.B. von wahlwerbenden Gruppierungen – suggeriert wird.

Diese Erkenntnis bedeutet nicht, dass Staaten und Kommunen damit bar jeglicher Verantwortung sind. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass hier durch Gesetzte und begleitende Maßnahmen beispielsweise für die Einhaltung von Verkehrsregeln gesorgt wird. Und Bürgerinnen und Bürger dürfen sich auch zu Recht erwarten, dass Radikalisierungen und den damit verbundenen Verbrechen gegen Menschen und Menschlichkeit Einhalt geboten wird. Und zwar in erster Linie auf der Basis bestehender Gesetze. Denn oft würde es schon genügen, diese zu exekutieren, anstatt nach neuen, noch strengeren Regeln zu rufen, die dann nicht angewendet werden.

Soziale Sicherheit – wer zahlt das eigentlich?

Kommen wir zum Begriff der „sozialen Sicherheit“, der gerade in unserer aktuellen Dauer-Wahlperiode gern strapaziert wird. Da geht es zum Beispiel um die Forderung nach Krankengeld für Selbständige ab dem 4. Tag. Ein Unternehmer bzw. eine Unternehmerin, so lautet die Argumentation, bekomme dies erst nach 42 Tagen Krankenstand. Arbeitnehmende würden dies schon ab dem 4. Tag erhalten. Fakt oder Fake?

Fakt ist:

  1. Arbeitnehmende bekommen je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses im Krankheitsfall eine Gehaltsfortzahlung für 6 bis 12 Wochen.
  2. Diese Gehaltsfortzahlung bestreitet der Arbeitgeber.
  3. Nach dieser Zeitspanne bekommen Arbeitnehmende ein Krankengeld.
  4. Selbständige haben kein Gehalt, sondern Einnahmen und – idealerweise – Gewinne.
  5. Daher können sie im Falle von Krankheit auch keine Gehaltsfortzahlung bekommen, da sie ja kein Gehalt haben.
  6. Stattdessen erhalten sie bei länger dauernder Krankheit ab dem 43. Tag Krankengeld – und zwar rückwirkend ab dem 4. Tag.

Die Frage lautet: Wer bezahlt es?

Die Aufstellung zeigt: Bei der Forderung nach Krankengeld für Selbständige ab dem 4. Tag werden Äpfel mit Birnen verglichen. Und die eigentliche Frage lautet: Wer sollte das Krankengeld für Selbständige ungeachtet der Dauer des Krankenstandes ab dem 4. Tag bezahlen und in welcher Höhe? Das gälte es zu klären, nicht aber pauschal Krankengeld ab dem Tag X zu fordern (das es ja, wie oben beschrieben, unter bestimmten Voraussetzungen ohnehin gibt).

Eines ist abzusehen: Im Zweifelsfall kann eine solche pauschale Forderung nur durch erhöhte Beiträge für ALLE abgedeckt und nur durch verstärkte Kontrollen für ALLE umgesetzt werden. Oder durch kreative Modelle, die auf verschiedene Sicherheitsbedürfnisse zugeschnitten sind und die es zu entwickeln gilt. Aber alle Unternehmerinnen und Unternehmer über einen Kamm zu scheren und mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vergleichen, für die es ja auch unterschiedliche Modelle gibt, ist keine Lösung.

Selbstverantwortung und Selbstvorsorge

Die Praxis zeigt: Es gibt in der Regel nichts auszuschütten, was nicht vorher eingezahlt wurde. Und selbst dann wird im Bedarfsfall noch genaustens kontrolliert, ob man einen Anspruch darauf hat.

Wollen wir Unternehmerinnen und Unternehmer also tatsächlich noch höhere Beiträge und noch mehr Bürokratie? Ich meine Nein, sondern vielmehr sehe ich hier das bewusste Eingehen eines kalkulierten unternehmerischen Risikos und die Selbstverantwortung im Sinne einer nach eigenem Ermessen zu treffenden Selbstvorsorge im Vordergrund.

Risikominimierung durch ehrliche Information

Wer sich also für den Schritt in die Selbständigkeit entscheidet, sollte sich dessen bewusst sein. Und von den entsprechenden Stellen – vom AMS bis zum Gründerservice der Wirtschaftskammer – ehrlich und umfassend informiert werden. Das gehört auch zur Risikominimierung!

Wie halten Sie´s mit der Cybersecurity?

Scheint es bisher so, als gehöre Sicherheit zu den menschlichen Grundbedürfnissen, so gilt das wohl nicht allumfassend. Denn Hand aufs Herz: Wie halten Sie es eigentlich mit der Cybersecurity?

Längst ist diese Gefahr aus dem Netz bekannt, doch durch Vogel-Strauß-Politik wird sie nicht gebannt. „Mir wird schon nichts passieren“, sagt u.U. dieselbe Person, die sehr auf ihre „soziale Absicherung“ pocht und nicht müde wird, in dieser Hinsicht verschiedenste fiktive Szenarien zu entwerfen. Was die – echte – Bedrohung Cybersecurity betrifft, ist die Haltung dagegen vielfach nonchalant.

Basismaßnahmen und Notfallplan

Damit zurück zur Krisen-PR: Hier gilt es, Szenarien zu entwerfen und für diese entsprechende Maßnahmenpläne parat zu haben. Nach dem Motto „Prävention ist die beste Absicherung“ trifft das auch auf die Cybersecurity zu. Zunächst gilt es, mögliche Bedrohungsszenarien vom Phishing über Lahmlegen der IT bis hin zu Erpressung zu identifizieren. In einem zweiten Schritt ist zu klären, welche dieser Szenarien für das jeweilige Unternehmen wahrscheinlich sind und dafür Krisenpläne zu entwickeln.

Diese Basismaßnahmen empfiehlt die WKO zur Prävention

Einen guten Überblick über Maßnahmen im Notfall bietet die WKO in ihrer Vorfall-Checkliste

 

Text: © Sigrid Neureiter, Dr. Neureiter-PR 

Foto: © Dr. Neureiter-PR